
Zuschuss zum Bausparvertrag
Die Wohnungsbau-Prämie
Zahlen Sie regelmäßig Geld in Ihren Bausparvertrag ein, dann belohnt Sie der Staat mit der Wohnungsbau-Prämie (WoP) – solange Sie unterhalb bestimmter Einkommens-Grenzen bleiben.
Ihr Guthaben wächst durch Zinsen und Prämie
Der Staat zahlt für jährliche Sparbeiträge bis maximal 512 Euro (Alleinstehende) und 1.024 Euro (Verheiratete) 8,8 Prozent Wohnungsbau-Prämie. Zusätzlich zu Ihren Guthaben-Zinsen erhalten Sie also maximal 45,06 bzw. 90,11 Euro dazu - Jahr für Jahr.Schon ab 16
Jeder ab 16 Jahren hat Anspruch auf die WoP. Allerdings nur so lange das zu versteuernde Jahres-Einkommen 25.600 Euro bei Singles oder 51.200 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigt. Ihr Brutto-Einkommen kann wesentlich höher ausfallen. Aufgrund persönlicher Freibeträge entspricht es nämlich nicht Ihrem zu versteuernden Jahres-Einkommen.WoP im Überblick
- Bis zu 45,06 Euro / 90,11 Euro Prämie vom Staat
- Zinserträge aus Ihrem Bausparvertrag sind
für zwei Jahre von der Zinsabschlagsteuer befreit - Förderberechtigt sind alle ab dem 16. Lebensjahr
Ihr Berater informiert Sie gerne ausführlich über alle Ihre Möglichkeiten. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.
