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Volksbank eG

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Neue Regelung

Die Wohnungsbau-Prämie

Der Gesetzgeber hat die Wohnungsbau-Prämie (WoP) für Bausparverträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen werden, neu geregelt. Lassen Sie sich beraten, und sichern Sie sich die aktuellen Prämien-Vorteile.

Alt: Sieben Jahre Bindungsfrist

Bislang gilt: Wer in einen Bausparvertrag einzahlt, kann nach einer siebenjährigen Bindungsfrist frei über sein Guthaben und die Wohnungsbau-Prämie verfügen. Bausparer müssen das Geld dann nicht zwingend für den Kauf, Bau oder die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum verwenden. Diese Regelung gilt für Verträge, die bis Ende 2008 abgeschlossen werden.

Neu: Wohnwirtschaftliche Zweckbindung

Für alle neuen Bausparverträge, die ab 2009 abgeschlossen werden, ist die Prämien-Begünstigung dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Sollte der Sparer das Bausparguthaben nicht für den Kauf oder den Bau, die Modernisierung oder Umbau einer selbst genutzten Wohnimmobilie verwenden, muss er die Prämie zurückzahlen.

Ausnahme für Leute unter 25 Jahre

Eine Ausnahme von der dauerhaften Zweckbindung der Wohnungsbau-Prämie gilt für junge Leute unter 25. Für sie bleibt es auch ab 2009 im Wesentlichen bei der flexiblen Verwendungs-Möglichkeit nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist - allerdings gelten hier gewisse Einschränkungen.

 

Mit der Wohnungsbau-Prämie belohnt der Staat Ihre Sparleistungen in einen Bausparvertrag von Schwäbisch Hall. Es gelten Einkommens-Grenzen und weitere Voraussetzungen. Ihr Berater informiert Sie gerne ausführlich über Ihre Möglichkeiten.