Die Wohnungsbau-Prämie

Zahlen Sie regelmäßig Geld in Ihren Bausparvertrag ein, dann belohnt Sie der Staat mit der Wohnungsbau-Prämie (WoP) – solange Sie unterhalb bestimmter Einkommens-Grenzen bleiben.

Ihr Guthaben wächst durch Zinsen und Prämie

Der Staat zahlt für jährliche Sparbeiträge bis maximal 512 Euro (Alleinstehende) und 1.024 Euro (Verheiratete) 8,8 Prozent Wohnungsbau-Prämie. Zusätzlich zu Ihren Guthaben-Zinsen erhalten Sie also maximal 45,06 bzw. 90,11 Euro dazu - Jahr für Jahr.

Schon ab 16

Jeder ab 16 Jahren hat Anspruch auf die WoP. Allerdings nur so lange das zu versteuernde Jahres-Einkommen 25.600 Euro bei Singles oder 51.200 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigt. Ihr Brutto-Einkommen kann wesentlich höher ausfallen. Aufgrund persönlicher Freibeträge entspricht es nämlich nicht Ihrem zu versteuernden Jahres-Einkommen.

WoP im Überblick

Sprechen Sie den Berater Ihrer Volksbank eG an. Er erklärt Ihnen alle Einzelheiten zu Ihrem Bausparvertrag.