Das Jugendschutz-Merkmal
Altersprüfung per GeldKarte
Zigaretten-Automaten sind für Jugendliche unter 16 Jahren gesperrt. Seit 1. September 2007 verlangt das Jugendschutz-Gesetz, dass Zigaretten-Automaten auch für Jugendliche unter 18 Jahren gesperrt werden. Mit der GeldKarte können Sie am Geldautomaten nachweisen, dass Sie für den Kauf einer Packung berechtigt sind. Banken und der Tabakwaren-Handel erfüllen dafür zwei Voraussetzungen.Merkmal auf allen GeldKarten
Erste Voraussetzung: Alle GeldKarte-Chips sind mit einem elektronischen Jugendschutz-Merkmal ausgestattet. Dieser verschlüsselte Datensatz weist den Inhaber als volljährig aus, oder er enthält bei Minderjährigen das Geburtsdatum.Lesegerät für alle Zigaretten-Automaten
Zweite Voraussetzung: Die Automaten-Aufsteller haben alle rund 450.000 Zigaretten-Automaten in Deutschland mit einem Lesegerät ausgestattet, das dieses Merkmal erfassen kann. Das Lesegerät ermittelt, ob der Käufer älter als 16 Jahre ist. Ist dies der Fall, kann der Betrag vom Guthaben der GeldKarte abgebucht werden. Bis spätestens Januar 2009 werden alle Zigaretten-Automaten nochmals umgerüstet: Dann sind sie entsprechend der neuesten Jugendschutz-Gesetzgebung auch für Jugendliche unter 18 Jahren gesperrt.
