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Darauf sollten Mieter achten

Fehler in der Nebenkosten-Abrechnung

Das Ausmaß der „zweiten Miete“ wird spätestens mit der Nebenkosten-Abrechnung deutlich. Mieter sollten die einzelnen Posten genauer unter die Lupe nehmen. Denn es schleichen sich auch mal Kosten ein, die da nicht reingehören.

Das gehört sich nicht

Grundsätzlich sollte die Nebenkosten-Abrechnung nachvollziehbar aufbereitet sein. Eine Abrechnung, die später als zwölf Monate nach Ende des Abrechnungs-Zeitraums ins Haus flattert, muss in der Regel nicht mehr bezahlt werden. Misstrauisch werden sollten Mieter, wenn Sie die Posten „Verwaltung“, „Instandhaltung“ oder „Reparaturen“ in der Aufstellung finden. Denn die gehören eigentlich nicht da rein. Das ist Sache der Eigentümer.

Kosten für den laufenden Betrieb

Betriebskosten gehören – wie im Mietvertrag aufgeführt – in die Endabrechnung. In der Regel sind das Kaltwasser, Abwasser, Heizung, Straßenreinigung etc. Den Verteilungs-Schlüssel legt der Vermieter fest. Bei den Heizkosten muss der Vermieter den Verbrauch genau berechnen. Was am Ende noch im Tank war, muss er also abziehen.

Wenn Sie Fehler in Ihrer Abrechnung vermuten, wenden Sie sich am besten an einen Experten, zum Beispiel bei einem Mieterverein in Ihrer Nähe.