
Chancen nutzen
Die Abgeltungsteuer
Nutzen Sie Ihre Vorteile!
Die neue Abgeltungsteuer gilt seit dem 1.Januar 2009. Damit Sie von den Neuerungen auch jetzt noch profitieren können, sollten Sie Ihre Geldanlage anpassen.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!
Die neue Abgeltungsteuer gilt seit dem 1.Januar 2009. Damit Sie von den Neuerungen auch jetzt noch profitieren können, sollten Sie Ihre Geldanlage anpassen.
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Grundsätzlich sind fast alle Kapitalanlagen und alle Anleger von der Abgeltungsteuer betroffen. Steuerfrei bleiben aber Einnahmen, die unterhalb des Sparerfreibetrages liegen. Der jährliche Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. für Verheiratete 1.602 Euro im Jahr bleibt bestehen.
Darunter fallen künftig aber nicht nur Zins- und Dividendeneinnahmen, sondern auch realisierte Kursgewinne. Ebenso entfällt das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden, die künftig auch mit dem einheitlichen Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent und nicht mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden.
Auch die einjährige Haltefrist, nach der Veräußerungs- oder Rückgabegewinne heute noch steuerfrei sind, fällt für Geldanlagen ab 2009 weg.
Grundsätzlich können ab 2009 Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden. Eine Ausnahme bilden Verluste aus Direktanlagen in Aktien. Diese können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
Darunter fallen künftig aber nicht nur Zins- und Dividendeneinnahmen, sondern auch realisierte Kursgewinne. Ebenso entfällt das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden, die künftig auch mit dem einheitlichen Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent und nicht mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden.
Auch die einjährige Haltefrist, nach der Veräußerungs- oder Rückgabegewinne heute noch steuerfrei sind, fällt für Geldanlagen ab 2009 weg.
Grundsätzlich können ab 2009 Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden. Eine Ausnahme bilden Verluste aus Direktanlagen in Aktien. Diese können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.


