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Chancen nutzen - Steuern sparen

Die Abgeltungssteuer

Konservieren Sie Ihre Erträge und nutzen Sie alle Steuervorteile!

Die neue Abgeltungssteuer tritt am 1.Januar 2009 in Kraft. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten Sie frühzeitig Ihre Geldanlage anpassen.

 

Grundsätzlich sind fast alle Kapitalanlagen und alle Anleger von der Abgeltungssteuer betroffen. Steuerfrei bleiben aber Einnahmen, die unterhalb des Sparerfreibetrages liegen. Der jährliche Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. für Verheiratete 1.602 Euro im Jahr bleibt bestehen. 

Darunter fallen künftig aber nicht nur Zins- und Dividendeneinnahmen, sondern auch realisierte Kursgewinne. Ebenso entfällt das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden, die künftig auch mit dem einheitlichen Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent und nicht mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. 

Auch die einjährige Haltefrist, nach der Veräußerungs- oder Rückgabegewinne heute noch steuerfrei sind, fällt für Geldanlagen ab 2009 weg

Grundsätzlich können ab 2009 Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden. Eine Ausnahme bilden Verluste aus Direktanlagen in Aktien. Diese können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.