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Chancen nutzen

Die Abgeltungsteuer

Nutzen Sie Ihre Vorteile!

Die neue Abgeltungsteuer gilt seit dem 1.Januar 2009. Damit Sie von den Neuerungen auch jetzt noch profitieren können, sollten Sie Ihre Geldanlage anpassen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!
Wichtig zu wissen: Auch nach 2009 können steuerpflichtige Anleger Steuerzahlungen bis zum Steuerpauschbetrag steuerfrei erhalten. Außerdem besteht weiterhin das Recht, sich zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen – die sogenannte "Veranlagungsoption“. Das macht vor allem Sinn, wenn Steuerzahler tatsächlich weniger als 25 Prozent Steuern auf das Kapitalvermögen zahlen, wie es bei geringen Einkommen, beispielsweise bei Rentnern, oft der Fall ist. 

Anleger könnten dann ihren unter 25 Prozent liegenden persönlichen Steuersatz statt der Abgeltungsteuer geltend machen. 

Die Abgeltungsteuer wird sich sogar positiv für Anleger mit Zinserträgen und hohem Steuersatz auswirken. Diese Anleger haben ihren Sparerfreibetrag meist bereits ausgeschöpft und ihre Zinserträge wurden bislang mit dem persönlich hohen Steuersatz versteuert. Da ab 2009 die Abgeltungsteuer einheitlich mit 25 Prozent als Quellensteuer und damit direkt vom jeweiligen Finanzinstitut an das Finanzamt abgeführt wird, zahlten diese Anleger somit weniger Steuern als bisher.