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Chancen nutzen - Steuern sparen

Die Abgeltungssteuer

Konservieren Sie Ihre Erträge und nutzen Sie alle Steuervorteile!

Die neue Abgeltungssteuer tritt am 1.Januar 2009 in Kraft. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten Sie frühzeitig Ihre Geldanlage anpassen.

 

Wichtig zu wissen: Auch nach 2009 können steuerpflichtige Anleger Steuerzahlungen bis zum Steuerpauschbetrag steuerfrei erhalten. Außerdem besteht weiterhin das Recht, sich zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen – die sogenannte "Veranlagungsoption“. Das macht vor allem Sinn, wenn Steuerzahler tatsächlich weniger als 25 Prozent Steuern auf das Kapitalvermögen zahlen, wie es bei geringen Einkommen, beispielsweise bei Rentnern, oft der Fall ist. 

Anleger könnten dann ihren unter 25 Prozent liegenden persönlichen Steuersatz statt der Abgeltungssteuer geltend machen. 

Die Abgeltungssteuer wird sich sogar positiv für Anleger mit Zinserträgen und hohem Steuersatz auswirken. Diese Anleger haben ihren Sparerfreibetrag meist bereits ausgeschöpft und ihre Zinserträge wurden bislang mit dem persönlich hohen Steuersatz versteuert. Da ab 2009 die Abgeltungssteuer einheitlich mit 25 Prozent als Quellensteuer und damit direkt vom jeweiligen Finanzinstitut an das Finanzamt abgeführt wird, zahlten diese Anleger somit weniger Steuern als bisher.