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Abgeltungsteuer

Kirchensteuer

Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie Mitglied einer Religionsgemeinschaft sind, führen wir ab 2009 die Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte zusammen mit der Kapitalertragssteuer -KapSt- (Abgeltungsteuer) und dem Solidaritätszuschlag –SolZ- direkt an das Finanzamt ab.
Wenn Sie nichts unternehmen setzt das Finanzamt Ihre zu zahlende Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung fest. Sie sind dann aber verpflichtet alle einzelnen Kapitalerträge in der Steuererklärung aufzulisten.
Ab dem Jahr 2011 ist geplant, dass wir vom Bundeszentralamt für Steuern automatisch übermittelt bekommen, ob wir für Sie Kirchensteuer abführen müssen oder nicht.