Startseite
Privatkunden
Firmenkunden
Junge Kunden
Wir für Sie
Magazin
Online-Banking
Ich möchte ...
Börsen-Information

Volksbank eG

BLZ 27893760

AGB + Sonderbedingungen | Impressum | Datenschutzhinweis | Nutzungsbedingungen | RSS 2.0

Wasserdichter Schutz

Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung

Bei der letzten Kontrolle war alles in Ordnung. Trotzdem ist Öl ins Grundwasser gelangt. Ihr Tank hatte ein Leck. Die Gewässerschaden-Haftpflicht springt für Sie ein, wenn Ihr Tank mal nicht dicht hält.

Gesetzlich verpflichtet

Als Besitzer eines Öltanks oder anderer Anlagen mit Substanzen, die das Grundwasser verunreinigen können, tragen Sie eine große Verantwortung: Nach dem Wasserhaushalts-Gesetz stehen Sie für Schäden gerade, die auftreten, wenn Flüssigkeit aus dem Tank entweicht. Auch wenn das Leck nicht durch Ihr Verschulden entstanden ist, haften Sie in unbegrenzter Höhe. Mit einer Gewässerschaden-Haftpflicht sind Sie dagegen finanziell abgesichert.

Schutz auch bei modernen Anlagen

Auch moderne Anlagen können undicht sein. Eine Gewässerschaden-Haftpflicht ist daher vor allem für Öltank-Besitzer ein Muss.

 

Ihr persönlicher Berater informiert Sie gern über die einzelnen Leistungen und Tarife.