Mehr zur Riester-Rente
Jährliche Zulagen und Sonderausgaben-Abzug
| Grundzulage in Euro | Zulage je Kind in Euro | Max. Sonderausgaben- Abzug in Euro | |
| ab 2004 | 76 | 92 | 1.050 |
| ab 2006 | 114 | 138 | 1.575 |
| ab 2008 | 154 | 185 / 300* | 2.100 |
| *für ab 2008 geborene Kinder |
Volle Förderung ab 60 Euro
Damit Sie die volle Zulagen-Förderung erhalten, müssen mindestens vier Prozent Ihres Vorjahres-Einkommens (maximal 2.100 Euro) in diesem Jahr in Ihren Riester-Vertrag fließen. Diesen Betrag müssen Sie nicht allein aufbringen. Denn die staatlichen Zulagen sind bereits enthalten. Geringverdiener haben bereits ab 60 Euro Eigenbeitrag Anspruch auf die volle staatliche Förderung.Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten ab 2008 neben den jährlichen Zulagen einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro, wenn sie einen neuen Riester-Vertrag abschließen.
Für viele attraktiv
Neben den gesetzlich Rentenversicherten haben weitere Personen-Gruppen Anspruch auf die Riester-Förderung:- Beamte, Richter, Soldaten,
- Landwirte,
- Bezieher von Arbeitslosen-Geld,
- geringfügig Beschäftigte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen,
- Eltern während der Erziehungszeiten,
- Auszubildende,
- Wehr- und Zivildienstleistende.
Nur mit Zertifikat
Bei Ihrer Volksbank eG erhalten Sie Riester-Verträge mit Zertifikat. Das heißt, die Produkte erfüllen alle erforderlichen Kriterien zur staatlichen Förderung.- Ihre Beiträge und Zulagen sind bei Auszahlung garantiert.
- Die Auszahlung beginnt ab dem 60. Lebensjahr oder mit Beginn der gesetzlichen Altersrente.
- Sie erhalten eine lebenslange monatliche Rente.
- Sie können sich bei Rentenbeginn einmalig 30 Prozent Ihres Kapitals auszahlen lassen.
- Zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie können Sie Kapital entnehmen.
