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Wichtige Informationen für unsere Brokerage-Kunden in Bezug auf ausländische Wertpapiere

 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wenn Sie Wertpapiere gekauft oder verkauft haben, werden diese und das Geld im digitalen Zeitalter zwischen den beteiligten Handelspartnern an der Börse, im Rahmen der Abwicklung, Zug um Zug ausgetauscht. Wann und wo das Ganze geschieht, hängt von den Vorgaben der jeweiligen Börse ab. Deutsche Aktien z.B. werden in der Regel in einem digitalen Tresor in Deutschland verwahrt. In diesem Tresor hat jedes Börsenmitglied ein digitales Schließfach.

Im Rahmen eines Börsen-Geschäfts werden die gehandelten Wertpapiere, bildlich gesprochen, aus dem Schließfach des einen Börsenteilnehmers genommen und in das Schließfach des anderen Börsenteilnehmers gelegt. Aber nur dann, wenn der Käufer gleichzeitig das Geld dafür bezahlt. Das ist mit dem oben genannten Begriff Zug um Zug  gemeint. Der Vorgang wird durch den Eigentümer des Tresors quasi als neutrale Stelle sichergestellt.

Leider gibt es auf der Welt nicht nur einen digitalen Tresor, in dem Wertpapiere verwahrt werden, sondern eine ganze Menge. Jede Börse legt fest, bei welchem Tresor-Betreiber sie die Wertpapiere und das Geld zur Abwicklung ihrer getätigten Geschäfte erwartet. Als weitere Player kommen noch die Aufsichtsbehörden dazu, die Vorgaben dazu machen, wie viele Wertpapiere ein Tresor-Betreiber in seinem Tresor verwahren darf.

Das vorangestellt möchten wir Sie darüber informieren, dass aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben eine Anpassung der von uns für im Ausland zu verwahrenden Wertpapieren genutzten Tresore erfolgen muss.

Im Einzelnen bedeutet dies:

Aktuell ist es bei der überwiegenden Anzahl der im Ausland verwahrten Stücke möglich, diese sowohl im Inland als auch im Ausland zu kaufen und zu verkaufen.

Seit dem 18.03.2021 ist das nicht mehr so ohne weiteres möglich. Folgendes ist zu beachten:

  • Seit dem 01.01.2022 wird dann ggf. vor dem Geschäft ein kostenpflichtiger Bestandsübertrag (von einem in den anderen Tresor) notwendig.
  • Ab dem 18.03.2021 im Ausland gekaufte Wertpapiere können im Inland nur dann verkauft werden, wenn vorher ein kostenpflichtiger Bestandsübertrag durch Sie bei Ihrer Bank beauftragt wird; ein Verkauf im Ausland ist jederzeit möglich.
  • Mischbestände aus vor dem 18.03.2021 und nach dem 18.03.2021 gekauften Wertpapieren können Sie en bloc nicht über das Brokerage veräußern, hierzu müssen Sie Ihren Kundenberater bzw. Kundenservice beauftragen.
     

Wir möchten Sie bitten, dies bei Ihren zukünftigen Anlageentscheidungen zwingend zu beachten. Rückfragen beantwortet Ihnen gerne Ihr Kundenberater.