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Wahlen zur Vertreterversammlung

Gemäß § 26e Absatz 4 der Satzung geben wir bekannt, dass ab 13.10.2025 die vom Wahlausschuss aufgestellte Kandidatenliste für die Wahl zur Vertreterversammlung in allen unseren Geschäftsstellen für die Dauer von vier Wochen ausliegt. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der Liste der Vertreterinnen und Vertreter und Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter verlangen.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist können innerhalb von vier Wochen weitere Listen eingereicht werden; vorher eingereichte Listen können nicht berücksichtigt werden. Diese Listen müssen gemäß § 3 Absatz 1 der Wahlordnung von mindestens 150 Mitgliedern unterzeichnet werden und die in der Satzung und Wahlordnung genannten Voraussetzungen erfüllen.


Volksbank eG

Der Wahlausschuss

gez. Dierk Fingerhut (Vorsitzender)