Mit der SEPA-Basis-Lastschrift als EU-weitem Standardlastschriftverfahren werden Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlasst. Als Zahlungsempfänger vereinbaren Sie bitte hierfür ein entsprechendes Lastschriftmandat (SEPA-Lastschriftmandat) und ziehen die Zahlung mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie ab dem Tag der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) innerhalb von acht Wochen widersprechen. Sie können ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen.
Lastschriftverfahren
Mittels OnlineBanking Lastschriften ziehen
SEPA-Basis-Lastschrift
SEPA-Firmen-Lastschrift – optional für Unternehmen nutzbar
Mit der SEPA-Firmen-Lastschrift als optionalem, zusätzlichem Lastschriftverfahren können ausschließlich Firmenkunden untereinander Zahlungen veranlassen. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Sie als Zahler müssen dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein entsprechendes "SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat" erteilen und Ihre kontoführende Bank als Zahler vor der ersten Zahlung über die Erteilung des SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats unterrichten. Bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift können Sie als Zahler keine Erstattung des Ihrem Konto belasteten Lastschriftbetrages verlangen.
Lastschriftmandate
Für die SEPA-Lastschriftverfahren existieren unterschiedliche Lastschriftmandate. Diese sind das "SEPA-Lastschriftmandat" für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und das "SEPA-Firmenlastschrift-Mandat" für das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren. Als Zahlungsempfänger müssen Sie beim Zahlungspflichtigen ein entsprechendes Lastschriftmandatsformular einholen. Jedes Lastschriftmandat muss folgende Erklärungen enthalten:
- die Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels Lastschrift einzuziehen, und
- die Weisung an die Bank des Zahlers, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Folgende Angaben sind Bestandteile der Lastschriftmandate
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers
- Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers
- Kennzeichnung, ob es sich um einmalige oder eine wiederkehrende Zahlungen handelt
- Name des Zahlers
- Name der Bank des Zahlers
- Kundenkennung des Zahlers
Die Mandatsreferenznummer kann dem Zahler auch nachträglich bekannt gegeben werden.
Gläubiger-Identifikationsnummer
Zur Nutzung der SEPA-Lastschriftverfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder Lastschrifteinreicher eine Gläubiger-Identifikationsnummer haben (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI). Sie erhalten die Gläubiger-Identifikationsnummer in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank.