Lastschriftverfahren

Mittels OnlineBanking Lastschriften ziehen

SEPA-Basis-Lastschrift

Mit der SEPA-Basis-Lastschrift als EU-weitem Standardlastschriftverfahren werden Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlasst. Als Zahlungsempfänger vereinbaren Sie bitte hierfür ein entsprechendes Lastschriftmandat (SEPA-Lastschriftmandat) und ziehen die Zahlung mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie ab dem Tag der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) innerhalb von acht Wochen widersprechen. Sie können ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen.

SEPA-Firmen-Lastschrift – optional für Unternehmen nutzbar

Mit der SEPA-Firmen-Lastschrift als optionalem, zusätzlichem Lastschriftverfahren können ausschließlich Firmenkunden untereinander Zahlungen veranlassen. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Sie als Zahler müssen dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein entsprechendes "SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat" erteilen und Ihre kontoführende Bank als Zahler vor der ersten Zahlung über die Erteilung des SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats unterrichten. Bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift können Sie als Zahler keine Erstattung des Ihrem Konto belasteten Lastschriftbetrages verlangen.

 

Lastschriftmandate

Für die SEPA-Lastschriftverfahren existieren unterschiedliche Lastschriftmandate. Diese sind das "SEPA-Lastschriftmandat" für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und das "SEPA-Firmenlastschrift-Mandat" für das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren. Als Zahlungsempfänger müssen Sie beim Zahlungspflichtigen ein entsprechendes Lastschriftmandatsformular einholen. Jedes Lastschriftmandat muss folgende Erklärungen enthalten:

  • die Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels Lastschrift einzuziehen, und
  • die Weisung an die Bank des Zahlers, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Folgende Angaben sind Bestandteile der Lastschriftmandate

  • Bezeichnung des Zahlungsempfängers
  • Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers
  • Kennzeichnung, ob es sich um einmalige oder eine wiederkehrende Zahlungen handelt
  • Name des Zahlers
  • Name der Bank des Zahlers
  • Kundenkennung des Zahlers

Die Mandatsreferenznummer kann dem Zahler auch nachträglich bekannt gegeben werden.

Gläubiger-Identifikationsnummer

Zur Nutzung der SEPA-Lastschriftverfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder Lastschrifteinreicher eine Gläubiger-Identifikationsnummer haben (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI). Sie erhalten die Gläubiger-Identifikationsnummer in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank.

Lastschrifteinzugsvereinbarung

Bitte überprüfen Sie die markierten Eingabefelder.

Freischaltung

Damit wir Ihr Konto für den Lastschrifteinzug freischalten können müssen wir eine entsprechende Vereinbarung schließen. Dafür benötigen wir einige Daten von Ihnen. Bitte füllen Sie dieses Formular aus. Sie erhalten dann die Vereinbarung auf dem Postwege. Diese reichen Sie uns bitte unterschrieben ein, damit wir die Kontosteuerungen veranlassen können.

Die vorstehend erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für diese Korrespondenz mit Ihnen und zu dem Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten jeweils im Rahmen dieser Kommunikation überlassen haben - zum Beispiel zur Bearbeitung Ihrer Anfragen einschließlich etwaiger Anschlussfragen oder um auf Ihren Wunsch mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Grundlage dieser Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO, soweit Sie diese personenbezogenen Daten zwecks Anbahnung eines Vertragsverhältnisses mit uns eingeben oder ein Vertragsverhältnis mit der Volksbank eG bereits besteht. Nur in diesem Fall ist die Eingabe von personenbezogenen Daten erforderlich im Sinne von Art. 13 Abs. 2 e) DSGVO. Andernfalls erfolgt diese Speicherung und Verwendung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO, wobei unser berechtigtes Interesse die sorgfältige Bearbeitung Ihres Anliegens ist. Wir löschen Ihre diesbezüglichen Daten, wenn der Zweck, zu dem Sie uns Ihre Daten mitgeteilt haben, erfüllt oder erledigt ist und wir nicht aus gesetzlichen Gründen zur weiteren Speicherung berechtigt oder verpflichtet sind. Bitte beachten Sie auch unseren Datenschutzhinweis.