- schnell & einfach beantragen
- mit sofortiger Kreditzusage
- ab 3,49% p.a. fester Sollzinsatz*
Neuer Fernseher?

Neues Auto?

Neue Küche?

Wir haben Ihr FAIRES ANGEBOT! - VR-Wunschkredit
Ihre Vorteile

- schnell, einfach & übersichtlich
- sofortige Verfügbarkeit nach Bewilligung
- feste Laufzeit
- gleich bleibende Raten
- Zinssicherheit über die gesamte Laufzeit
- keine Anzahlung und keine Schlussrate
Absicherung
Rundum abgesichert - egal was kommt
Wenn Sie online Ihren VR-Wunschkredit beantragt haben Sie die Möglichkeit, unvorhergesehene Ereignisse abzusichern. Damit kommt es nicht zu bösen Überraschungen bei der Rückzahlung Ihres Kredites zum Beispiel, wenn Sie pötzlich arbeitslos werden sollten.
Hier stellen wir Ihnen die Erstinformation gem. §15 Versicherungsvermittlerverordnung zur Verfügung.
Produktangaben: Fester Sollzinssatz ab 3,49 % p. a. für die gesamte Laufzeit; effektiver Jahreszins von 3,50 % bis 13,00 % p. a.; Nettodarlehensbetrag von 1.000,00 bis 50.000,00 EUR; Vertragslaufzeit wählbar von 1 bis 10 Jahren.
Repräsentatives Beispiel: Nettodarlehensbetrag 10.000,00 EUR; Gesamtkreditbetrag 11.579,40 EUR; Teilzahlungsbetrag 192,99 EUR; Ratenanzahl 60; Laufzeit 60 Monate; Fester Sollzins 6,09 % p. a. für die gesamte Laufzeit; effektiver Jahreszins 6,27 % p. a.
Darlehensgeber: Volksbank eG, Jacobsonstraße 26, 38723, Seesen
Häufige Fragen zum VR-Wunschkredit
Egal ob neues Auto, neue Möbel oder ein schöner Urlaub – die Auszahlung Ihres VR-WunschKredits erfolgt in der Regel unabhängig von Ihrem persönlichen Verwendungszweck. Sie bestimmen selbst, welche Wünsche Sie sich erfüllen möchten.
Der Sollzinssatz beinhaltet ausschließlich die Zinskosten für die Inanspruchnahme des VR-WunschKredits.
Der effektive Jahreszins weist die tatsächlichen Gesamtkosten eines VR-WunschKredits aus. Neben dem Sollzinssatz berücksichtigt der effektive Jahreszins auch alle weiteren, im Zusammenhang mit dem VR-WunschKredit entstehenden Kosten. Der effektive Jahreszins ist deshalb die entscheidende Größe beim Vergleich verschiedener Kreditangebote.
Die SCHUFA ist die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Sie liefert ihren Vertragspartnern, wie zum Beispiel Banken, kreditbezogene Informationen über Verbraucher. Die Vertragspartner hingegen übermitteln der SCHUFA bestimmte Daten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit ihren Privatkunden. Die SCHUFA schafft damit die Grundlage für eine sichere Kreditvergabe und schützt Verbraucher so vor potentieller Überschuldung.