Mit unserem myvoba Vermögensbrief Nachrang regelmäßige Zinserträge generieren.
Nachrangige Einlage
myvoba Vermögensbrief Nachrang
Behalten Sie Ihr langfristiges Ziel im Auge und nutzen Sie unsere nachrangige Einlage.
Sie haben die Wahl zwischen einer festen Laufzeit von 5 oder 7 Jahren.
Je nach gewählter Laufzeit erhalten Sie einen Zins von 2,40 % p.a. bei 5 Jahren
oder einen Zins von 2,65 % p.a. bei 7 Jahren.
Überblick
Bei der Nachrangigen Einlage handelt es sich um eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko. Die Rückzahlung der Einlage erfolgt automatisch ohne Kündigung am Ende der Laufzeit. Für die gesamte Laufzeit garantieren wir Ihnen eine feste Verzinsung, die jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Kapital aufgrund der festen Zinszahlungen stets eine positive Entwicklung auf.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
myvoba Vermögensbrief Nachrang
Zinssatz: 2,40 % bzw. 2,65 % p. a.*1
- Laufzeit 5 bzw. 7 Jahre (keine vorzeitige Verfügbarkeit)*2
- nachrangige Einlage
- Mindestanlagebetrag: 25.000 Euro
- Maximalanlagebetrag: 100.000 Euro pro Person
Ihre Vorteile
- Garantierter, fester Zinssatz für die gesamte Anlagedauer unabhängig der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarkts
- Kein Kurs- bzw. Zinsänderungsrisiko
- Keine Kosten oder Gebühren (keine Kauf- oder Verkaufsprovision, keine Depotgebühren)
- Jährliche Zinszahlung erfolgt zum Ende des Kalenderjahres
- Automatische Kontogutschrift bei Fälligkeit (Zinsen und Kapital) ohne Kündigung
Risiken
Bonitäts- und Nachrangrisiko:
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Volksbank eG ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben. (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVRSE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.
*1 Der angegebene Zinssatz gilt für die nachrangige Einlage myvoba Vermögensbrief Nachrang, mindestens 25.000,00 EUR und nur in einer Stückelung von 1T€ möglich, z. B. 26 T€, 27 T€, 28 T€ usw., Maximalanlagebetrag pro Person 100.000,00 EUR, Laufzeit 5 bzw. 7 Jahre
*2 Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine
vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen
Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.