Nach dem Jahressteuergesetz 2022 wurden mit Wirkung zum 01. Januar 2023 die Höchstbeträge für den Sparerpauschbetrag von vormals 801 Euro (bei Verheirateten/Lebenspartnern 1.602 Euro) auf 1.000 Euro (bei Verheirateten/Lebenspartnern 2.000 Euro) angehoben. Dementsprechend haben wir die bei uns geführten Freistellungsaufträge automatisch um 24,844 % erhöht. Sie müssen nichts Weiteres veranlassen.
Selbstverständlich können Sie Ihren Sparerpauschbetrag anpassen. Am Einfachsten ist dieses direkt im OnlineBanking möglich.
Besprechen Sie das Thema gern bei Ihrem nächsten Termin mit Ihrem Berater.