Das kostenlose und mitwachsende Konto für Jugendliche

VR-MeinKonto für Ihren Start in die Zukunft

Das kostenlose und mitwachsende VR-MeinKonto bietet Ihnen alles, was Sie für den Start in die Zukunft brauchen: Online-Banking, Bargeldauszahlung im In- und Ausland, bargeldlos mit der girocard (Debitkarte) bezahlen. So können Sie sich auf das konzentrieren, was im Leben wirklich Spaß macht.

Häufige Fragen zum Girokonto für junge Kunden

Kann ein Kind eine beliebige Summe von seinem Konto abheben?

Die Eltern bestimmen bis zur Volljährigkeit des Kindes das Limit, über das das Kind aus dem Guthaben auf dem Konto verfügen kann. Ein Dispositionskredit, bei dem das Konto ins Minus rutscht, ist erst bei Volljährigen möglich.

Kann mit dem Konto auch Geld überwiesen werden?

Die Eltern entscheiden, wann das Konto mit den Funktionen eines Girokontos ausgestattet wird. Ab diesem Zeitpunkt kann der Jugendliche auch Geld überweisen.

Wie können sich die Eltern über Kontobewegungen des Kindes informieren?

Auf Wunsch erhalten die Eltern einen zusätzlichen Kontoauszug.

Welche Unterlagen benötige ich für die Kontoeröffnung?

Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ab 2018 benötigen Sie außerdem Ihre Steuer-Identifikationsnummer.

Einlagensicherung und Institutsschutz

Die Volksbank eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.

Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites

Wir möchten unsere Kunden stets über die für sie kostengünstigsten Finanzierungsalternativen informieren. Sollten Sie Ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch nehmen, weisen wir Sie hierauf hin. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Falls dies auf Sie zutrifft, macht der Hinweis Sie auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam und sensibilisiert Sie für die damit verbundenen Kosten. Wir übermitteln den Hinweis zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Rechnungsabschluss, der unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volksbank eG für Dispositionskredite.

Gesetzliche Regelungen

Für die Volksbank eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die Volksbank eG ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites.

Die gesetzlichen Beratungspflichten

Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.

Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn

  • die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.

In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.